Fink + Partner Rechtsanwälte

Ihre Anwälte für das Erbrecht in Villach

So manche Erbstreitigkeit ließe sich vermeiden, wenn zu Lebzeiten der Nachlass richtig geregelt worden wäre. Erbrecht ist ein weites Feld und braucht fundiertes Rechtswissen zur Sicherung des Rechtsfriedens. Denn es liegt kaum im Sinne des Erblassers, Streit und Unfrieden unter den Erben zu hinterlassen.
Unsere Kanzlei in Villach begleitet Sie rechtssicher durch alle Fragen des Erbrechts. Angefangen von der Regelung des Nachlasses bis zur Einantwortung der Verlassenschaft. Wir beraten und vertreten Sie bei Erbrechtsstreitigkeiten, wickeln für Sie das Verlassenschaftsverfahren ab, unterstützen Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, damit Sie und Ihre Erben zu Ihrem Recht kommen.

Der letzte Wille - Testament, Legat, Kodizill oder Erbvertrag?

Nicht jede letztwillige Verfügung muss ein Testament sein. Ungeachtet des Inhaltes, kommt es zuerst darauf an, dass der letzte Wille auch formal richtig zum Ausdruck gebracht wurde. Legat, Kodizill oder ein Erbvertrag unter Ehegatten scheint in vielen Fällen die rechtlich bessere Wahl.

Oftmals leiden letztwillige Verfügungen an einem erheblichen Formmangel, sind dadurch nichtig und rechtlich nicht durchsetzbar. Zudem soll das Testament vor fremden Zugriff geschützt sein und im Ablebensfall schnell und sicher gefunden werden.

Enterbt - wie komme ich zu meinem Pflichtteil?

Durch ein Testament alleine ist es nicht möglich, Ehegatten oder Kinder den ihnen gesetzlich zustehenden Pflichtteil abzuerkennen. So reicht zum Beispiel die Führung einer sittlich anstößigen Lebensart alleine nicht mehr für eine Enterbung aus. Oft werden Kinder wegen groben Undankes enterbt. Aber ist jede emotional empfundene Undankbarkeit auch eine rechtliche im Sinne des Erbrechts? Lassen Sie sich von uns beraten!

Verlassenschaftsverfahren - Sie fragen, wir helfen!

Ist die Abwicklung durch einen Notar zwingend oder kann auch ein Erbenmachthaber bestellt werden? Was gibt es dabei zu beachten? Ist es sinnvoll, das Erbe anzunehmen? Welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden? Was ist der ruhende Nachlass? Kann darauf zugegriffen werden oder sind die Kosten für das Begräbnis aus eigenen Mitteln zu bestreiten? Welche Rechte und Pflichten sind mit der Annahme des Erbes verbunden? Was ist eine bedingte und was eine unbedingte Erbantrittserklärung?

Fragen über Fragen, die sich bei jedem Verlassenschaftsverfahren stellen und für Erben oft mit Fallstricken verbunden sind. Um durch dieses rechtliche Gewirr zu finden, wenden Sie sich am besten an uns, denn unsere Fachanwälte in Villach sind darauf spezialisiert, Erben rechtssicher durch das Verlassenschaftsverfahren zu begleiten.